Hausordnung

Hausordnung

Everything you need to know

Liebe Feriengäste!

Unser Ferienhaus soll Ih­nen ein zwei­tes zu Hau­se sein. Sie sol­len sich wohl­füh­len und aus­ru­hen kön­nen. Wir ha­ben uns mit der Ein­rich­tung viel Mü­he ge­ge­ben und hof­fen, dass Sie al­les vor­fin­den, was Sie benötigen.

Die nachstehende Hausord­nung soll ei­ne Hil­fe­stel­lung für ei­nen har­mo­ni­schen Auf­ent­halt sein. Au­ßer­dem ha­ben wir ei­ni­ge Re­geln auf­ge­führt von de­nen wir hof­fen, dass sie Ihr Ver­ständ­nis fin­den. Durch ei­ne or­dent­li­che Be­hand­lung des Hau­ses und de­ren Ein­rich­tung hel­fen Sie uns auch in Zu­kunft, Ih­nen und an­de­ren Gäs­ten zu­frie­den­stel­len­de Räum­lich­kei­ten anzubieten.

1. Allgemein

Sollten Sie irgend­etwas in der Ein­rich­tung ver­mis­sen oder wenn Sie Hil­fe brau­chen, wen­den Sie sich ver­trau­ens­voll an uns. Sämt­li­che Din­ge, die sich im Fe­ri­en­haus oder auf der Ter­ras­se be­fin­den oder da­zu­ge­hö­ren, dür­fen und sol­len von den Gäs­ten be­nutzt wer­den. Bit­te ge­hen Sie mit der ge­sam­ten Ein­rich­tung und dem In­ven­tar sorg­sam um und be­han­deln Sie das Miet­ob­jekt pfleg­lich. Tra­gen Sie bit­te Sor­ge da­für, dass auch Ih­re Mit­rei­sen­den die Miet­be­din­gun­gen einhalten.

2. Küche

Bitte gehen Sie pfleglich mit der Kü­chen­ein­rich­tung und den tech­ni­schen Ge­rä­ten um.
Da ei­ne ver­schmutz­te Kü­che nie­man­den er­freut, stel­len Sie bit­te Ge­schirr, Töp­fe und Be­steck nur in sau­be­rem und tro­cke­nem Zu­stand in die Schrän­ke. Stel­len Sie hei­ße Töp­fe und an­de­re hei­ße Ge­gen­stän­de bit­te nicht oh­ne Un­ter­set­zer auf die Ti­sche oder die Ar­beits­plat­te. Be­nut­zen Sie zum Schnei­den im­mer ein Schnei­de­brett als Un­ter­la­ge. Hin­ter­las­sen Sie den In­nen­raum von Back­ofen und Aussengrills bit­te im sau­beren Zustand.

3. Beschädigungen

Niemand beschädigt absicht­lich Sa­chen, es kann je­doch je­dem pas­sie­ren, dass ein­mal et­was ka­putt geht. Wir wür­den uns freu­en, wenn Sie den ent­stan­de­nen Scha­den mit­tei­len und wir die­sen, nicht erst nach Ih­rer Ab­rei­se bei der Endrei­ni­gung fest­stel­len. Ha­ben Sie selbst Schä­den ver­ur­sacht, sind Sie ver­pflich­tet, dem Ver­mie­ter da­von un­ver­züg­lich Mit­tei­lung zu ma­chen.

Der Gast haf­tet für al­le Schä­den z.B. ka­put­tes Ge­schirr, Schä­den am Fuß­bo­den oder am Mo­bi­li­ar. Hier­zu zäh­len auch die Kos­ten für ver­lo­re­ne Schlüs­sel, wel­che durch ihn oder durch von ihm ein­ge­la­de­ne Gäs­te im Fe­ri­en­haus und de­ren Ein­rich­tung ver­ur­sacht wer­den. Soll­te ei­ne Haft­pflicht­ver­si­che­rung be­ste­hen, ist der Scha­den der Ver­si­che­rung zu mel­den. Dem Ver­mie­ter ist der Na­me und An­schrift, so­wie die Ver­si­che­rungs­num­mer der Ver­si­che­rung mitzuteilen.

4. Lüften

Zur Vermeidung von Schimmel­bil­dung bit­ten wir Sie die Räu­me aus­rei­chend zu lüf­ten, min­des­tens 1x Stoss­lüftung am Tag für 5-10 min und ins­be­son­de­re nach dem Du­schen/Baden.

5. Sorgfaltspflicht

Wir bitten unsere Gäs­te, das Miet­ob­jekt pfleg­lich zu be­han­deln und da­für Sor­ge zu tra­gen, dass auch Mit­rei­sen­de und An­ge­hö­ri­gen die Miet­be­din­gun­gen ein­hal­ten. Die Ein­gangs­tür soll grund­sätz­lich ge­schlos­sen sein und beim Ver­las­sen des Hau­ses ver­schlos­sen wer­den. Eben­so sind auch al­le Fens­ter und die Pool-Ab­de­ckung bei Ver­las­sen des Hau­ses zu schlie­ßen, um mög­li­che Schä­den durch Un­wet­ter oder Ein­bruch zu vermeiden. Auf der Ter­ras­se und im Gar­ten ist das Fah­ren mit Fahr­rä­dern, Tret­rol­lern und ähn­li­chen Gegen­stän­den nicht er­laubt, um Be­schä­di­gun­gen am Pool­dach, Fliegen­git­tern, Gar­ten­sprink­lern, usw. zu ver­mei­den.

6. Entsorgung

Der Abfall wird nach Rest­müll, Bio, Pa­pier und Ver­pa­ckun­gen (Gelbe Tonne) ge­trennt. Ent­spre­chen­de Be­hält­nis­se ste­hen auf dem Grund­stück zur Ver­fü­gung. Müll­ei­mer und Kos­me­tik­ei­mer im Bad bit­te nur mit Müll­tüten be­nut­zen und die­se ver­schlos­sen in die Rest­müll­ton­ne ent­sor­gen. In Spü­len, Wasch­be­cken und Toi­let­te dür­fen Ab­fäl­le, Asche, schäd­li­che Flüs­sig­kei­ten und ähn­li­ches nicht hin­ein­ge­wor­fen oder -ge­gos­sen wer­den. Geruchsbelästigender Müll, wie zB Fischabfälle bitte ver­schlos­sen in zB einer Tüte in der Rest­müll­ton­ne vor dem Haus ent­sor­gen.

Tre­ten we­gen Nicht­be­ach­tung die­ser Be­stim­mun­gen Ver­stop­fun­gen oder Be­schä­di­gun­gen in den Ab­was­ser­roh­ren auf, so trägt der Gast die Kos­ten der In­stand­set­zung. Bei even­tu­ell auf­tre­ten­den Stö­run­gen an An­la­gen und Ein­rich­tun­gen des Miet­ob­jek­tes ist der Mie­ter ver­pflich­tet, selbst al­les Zu­mut­ba­re zu tun, um zu ei­ner Be­he­bung der Stö­rung bei­zu­tra­gen oder evtl. ent­ste­hen­den Scha­den ge­ring zu halten.

7. Reinigung

Sollten Ihnen mal ein Miss­ge­schick (ex­tre­mer Schmutz, Flüssig­kei­ten auf Bo­den oder Ar­beits­f­lächen usw.) pas­sie­ren, bit­ten wir Sie dies so­fort zu be­sei­ti­gen. Wir bit­ten Sie, die Fe­ri­en­woh­nung bei Ab­rei­se be­sen­rein zu hin­ter­las­sen und al­les be­nutz­te Ge­schirr wie­der sau­ber in die Schränke ein­zu­räumen. Bett­wä­sche und Hand­tü­cher sind mit ei­nem Set pro Per­son für die Bu­chungs­dau­er in­klu­diert.

Endrei­ni­gung ist ob­li­ga­to­risch und un­ab­hän­gig von der Dau­er, wird ge­mäß Preis­lis­te pau­schal be­rech­net. Zwi­schen­rei­ni­gung und öf­te­rer Tausch der Hand­tü­cher und Bett­wä­sche sind ge­gen Auf­preis ge­mäß Preis­lis­te mög­lich.

8. Ruhezeiten

Im Sin­ne ei­ner gu­ten Nach­bar­schaft bit­ten wir Sie, die öf­fent­li­chen Ru­he­zei­ten wie Mit­tag-, Nacht- und Sonn­tags­ru­he ein­zu­hal­ten. Auch in dem Fe­ri­en­haus selbst soll­te aus Rück­sicht zwi­schen 22:00 und 8:00 Uhr Ru­he ge­hal­ten wer­den. Lau­te Mu­sik auf der Ter­ras­se oder im Gar­ten ist ge­ne­rell zu vermeiden.

9. Internet/WLAN

Die Nut­zung des In­ter­nets mit Ih­rem ei­ge­nen WLAN-fähi­gen End­ge­rät (Note­book, Ta­blet, Smart­pho­ne etc.) über den WLAN-An­schluss ist für den Mie­ter kos­ten­los. Sie nut­zen das In­ter­net auf ei­ge­ne Ge­fahr, der Ver­mie­ter schließt je­de Haf­tung im Zu­sam­men­hang mit der In­ter­net­nut­zung des Mie­ters aus.

10. Rasenroboter und Bewässerung

Zwischen 21.00Uhr Abends und 7.00Uhr Morgens wird der Rasen und Pflanzen durch die automatische Bewässerungsanlage und Rasenroboter gepflegt. Bitte lassen Sie keine Gegenstände, wie auch die Kordel der Einfahrt, auf dem Rasen liegen und stellen Sie insbesondere sicher, dass Sie keine Kieselsteine aus anderen Gartenbereichen auf den Rasen getragen haben, denn diese können das empfindliche Mähwerk beschädigen. Bitte halten Sie Abstand und behindern den Rasenroboter und Bewässerungsanlage nicht. Kinder müssen in der Arbeitszeit der Geräte im Garten beaufsichtigt werden. Sollte der Rasenroboter nicht den Weg in die Ladestation selbstständig gefunden haben oder doch mit Gegenständen kollidiert sein, so bitten wir Sie, diesen vorsichtig, sofern er nicht mehr im Mähbetrieb ist, am hinteren Teil anzuheben und stellen diesen wieder zurück in die Ladestation oder geben Sie den Code ein, damit dieser wieder selbstständig in die Ladestation fährt. Berühren Sie nicht das Mähwerk.

11. Rauchen und Feuer

Rauchen ist in dem Ferien­haus nicht er­laubt. Dies be­trifft auch Ver­damp­fer, Räucherstäbchen, Räuchergefäße oder Vergleichbares. Bit­te ver­las­sen Sie zum Rau­chen das Fe­ri­en­haus und Rau­chen Sie bei­spiels­wei­se auf der Ter­ras­se und stel­len si­cher, dass der Rauch nicht in das Haus zie­hen kann. Of­fe­nes Feu­er wie Ker­zen, etc sind im Fe­ri­en­haus und auch auf der Ter­ras­se nicht er­laubt. Bei Zu­wi­der­hand­lung wird ei­ne Ge­bühr von bis zu 1000,00 Eu­ro er­ho­ben, da die Räu­me ei­ner sehr um­fang­rei­chen Rei­ni­gung un­ter­zo­gen werden müssen.

12. Haustiere

Das Mitbringen von Haus­tie­ren ist un­ab­hän­gig von der Grö­ße, Art oder Al­ter auf­grund von All­er­gi­kern nicht er­laubt. Wer­den Tie­re den­noch un­ter­ge­bracht, kann der Ver­mie­ter ei­ne Rei­ni­gungs­pau­scha­le in Hö­he von bis zu 1000,00 Eu­ro in Rech­nung stel­len.

13. Parkmöglich­keiten

Es kann direkt vor dem Fe­ri­en­haus im Car­port ge­parkt wer­den, wei­te­re öf­fent­li­che Stell­flä­chen be­fin­den sich in un­mit­tel­ba­rer Nähe. Bei Ab­han­den­kom­men oder Be­schädi­gung auf dem Grund­stück ab­ge­stell­ter oder ran­gier­ter Kraft­fahr­zeu­ge und de­ren In­hal­te haf­tet der Ver­mie­ter nicht, au­ßer bei Vor­satz oder gro­ber Fahrlässigkeit.

14. Strom

Es sind pro Tag KwH gemäß Preis­lis­te in­klu­diert, je­de wei­te­re KwH wird ge­mäß Preis­lis­te der Kau­ti­on ab­ge­zo­gen. Da­mit ent­schei­det je­der Nut­zer selbst, wie weit er Pool­hei­zung, Kli­ma­an­la­ge, etc nutzt und un­ter­liegt kei­ner Pau­schal­ver­tei­lung. Den­noch bit­ten wir Sie mit den Res­sour­cen Was­ser und Strom scho­nend umzugehen.

15. Hausrecht

Bei sofort notwen­di­gen Re­pa­ra­tu­ren kann es un­er­läss­lich sein, dass der Ver­mie­ter das Fe­ri­en­haus oh­ne Wis­sen des Gas­tes be­tre­ten muss. Der Ver­mie­ter hat ein je­der­zei­ti­ges Zu­tritts­recht zu dem Fe­ri­en­haus, ins­be­son­de­re bei Ge­fahr im Ver­zug.

Auf die schutz­wür­di­gen Be­lan­ge des Gas­tes ist bei der Aus­übung des Zu­tritts­rechts an­ge­mes­sen Rück­sicht zu neh­men. Der Ver­mie­ter wird den Gast über die Aus­übung des Zu­tritts­rechts vor­ab in­for­mie­ren, es sei denn, dies ist ihm nach den Um­stän­den des Ein­zel­falls nicht zu­mut­bar oder unmöglich.

16. Schlüssel

Das Ferien­haus wird über ei­nen per Zu­fall ge­ne­rier­ten per­sön­li­chen Zu­tritts­code ge­öff­net. Die­sen tei­len wir Ih­nen vor der An­rei­se und nach Hin­ter­le­gung der Kau­tion mit.

17. Haftung

Un­se­re Haf­tung für et­wai­ge Schä­den, die Ih­nen im Zu­sam­men­hang mit der Be­nut­zung un­se­res Fe­ri­en­hau­ses, Ein­rich­tung und Pools gleich wel­cher Art ent­ste­hen, be­schränkt sich auf Fäl­le des Vor­sat­zes bzw. gro­ber Fahr­läs­sig­keit. Für Ver­lus­te von Klei­dung, Aus­rüs­tung und Wert­ge­gen­stän­den über­neh­men wir kei­ne Haf­tung. Wird die Nut­zung durch hö­he­re Ge­walt oder sons­ti­ge Ein­wir­kun­gen oh­ne Ver­schul­den des Be­trei­bers be­ein­träch­tigt, so be­steht kein An­spruch auf Haft­bar­ma­chung.

18. An- und Abreise

Die An­rei­se er­folgt ge­mäß Bu­chungs­be­din­gun­gen, aber in der Re­gel um 16 Uhr. Am Ab­rei­se­tag bit­ten wir un­se­re Gäs­te das Fe­ri­en­haus bis spä­tes­tens 10 Uhr frei­zu­ge­ben. Bei Ih­rer Ab­rei­se soll­te das Fe­ri­en­haus wie­der so aus­se­hen, wie Sie sie es vor­ge­fun­den ha­ben. Der Ver­mie­ter be­hält sich vor, ei­ne ver­spä­te­te Ab­rei­se in Rechnung zu stellen.

19. Veranstaltung

Jegliche Veran­stal­tun­gen müs­sen vor Durch­füh­rung ge­neh­migt werden.

20. Pool

Die Nutzung des Pools ist nur in der Zeit zwi­schen 08:00 Uhr und 21:00 Uhr ge­stat­tet. Die Was­ser­tie­fe be­trägt durch­ge­hend 1,20 Me­ter. Da­her ist die Nut­zung des Pools nur Per­so­nen er­laubt, die schwim­men kön­nen. Die Nut­zung des Pools er­folgt aus­schließ­lich auf ei­ge­ne Ge­fahr. Kin­der bis 14 Jah­re sind wäh­rend der ge­sam­ten Zeit im Pool oder im Auf­ent­halts­be­reich des Pools zu be­auf­sich­ti­gen. Das Sprin­gen vom Be­cken­rand ist nicht er­laubt. Beim län­ger­fris­ti­gen Ver­las­sen des Pools ist der Pool mit­tels Ab­de­ckung wie­der zu ver­schlie­ßen und ab­zu­schlie­ßen.

Die Nut­zung des Pools ist nur in Ba­de­klei­dung er­laubt und vor Nut­zung muss sich ge­duscht wer­den. Im Pool und an­gren­zen­der Ter­ras­se sind kei­ner­lei Ge­trän­ke und Spei­sen er­laubt. Der Ver­mie­ter der Fe­ri­en­hau­ses ist von je­der Haf­tung aus­ge­schlos­sen. Die Poo­lein­rich­tun­gen sind pfleg­lich zu be­han­deln. Bei miss­bräuch­li­cher Be­nut­zung, schuld­haf­ter Ver­un­rei­ni­gung oder Be­schä­di­gung haf­tet der Gast für den Scha­den. Die Gäs­te ha­ben al­les zu un­ter­las­sen, was den gu­ten Sit­ten so­wie der Auf­recht­er­hal­tung der Si­cher­heit, Ru­he und Ord­nung zu­wi­der­läuft.

Be­häl­ter und Ge­gen­stän­de aus Glas oder an­de­re zer­brech­li­che Ge­gen­stän­de bzw. scharf­kan­ti­ge Ge­gen­stän­de von de­nen ei­ne Ver­let­zung aus­ge­hen könn­te (Ge­trän­ke-Fla­schen, Sham­poo-Fla­schen usw.) dür­fen im Pool­be­reich nicht be­nutzt wer­den.

Die Be­nut­zung ist nicht ge­stat­tet für Per­so­nen, die un­ter Ein­fluss be­rau­schen­der Mit­tel ste­hen, Tie­re, Per­so­nen, die an ei­ner mel­de­pflich­ti­gen über­trag­ba­ren Krank­heit im Sin­ne des Bun­des­seu­chen­ge­set­zes (im Zwei­fels­fall kann die Vor­la­ge ei­ner ärzt­li­chen Be­schei­ni­gung ge­for­dert wer­den) oder of­fe­nen Wun­den oder Haut­aus­schlä­gen lei­den, Per­so­nen, die sich oh­ne frem­de Hil­fe nicht si­cher fort­be­we­gen oder an- und aus­klei­den kön­nen.

Blin­den, Geis­tes­kran­ken so­wie An­fall­s­kran­ken ist die Be­nut­zung des Pools nur zu­sam­men mit ei­ner Be­gleit­per­son ge­stat­tet. Die Gäs­te be­nut­zen den Pool ein­schließ­lich der Ein­rich­tun­gen auf ei­ge­ne Ge­fahr, un­be­scha­det der Ver­pflich­tung des Ver­mie­ters, den Pool und Ein­rich­tun­gen in ei­nem ver­kehrs­si­che­ren Zu­stand zu er­hal­ten.

Für hö­he­re Ge­walt und Zu­fall so­wie Män­gel, die auch bei Ein­hal­tung der üb­li­chen Sorg­falt nicht so­fort er­kannt wer­den, haf­tet der Ver­mie­ter nicht. Für die Zer­stö­rung, Be­schä­di­gung oder für das Ab­han­den­kom­men der in die Ein­rich­tung ein­ge­brach­ten Sa­chen wird nicht ge­haf­tet.

Der Pool darf nur nach gründ­li­cher Kör­per­rei­ni­gung be­nutzt wer­den. Die Ver­wen­dung von Sei­fe au­ßer­halb der Bä­der im Haus und Au­ßen­du­sche ist nicht ge­stat­tet. Al­le Ba­de­gäs­te müs­sen Ba­de­be­klei­dung tra­gen.

Neo­pren­an­zü­ge sind grund­sätz­lich er­laubt. Stra­ßen­klei­dung oder T-Shirts dür­fen im Was­ser grund­sätz­lich nicht ge­tra­gen wer­den. Das Hin­ein­sto­ßen oder Wer­fen an­de­rer Per­so­nen in die Be­cken ist un­ter­sagt.
Das Ren­nen auf den Be­ckenrändern ist we­gen der ho­hen Un­fall­ge­fahr nicht ge­stat­tet.

An der Stirnseite des Pools befinden sich zwei Schächte in denen sich die Filteranlage und Drainage-Pumpe befindet. Diese Schächte dürfen nicht geöffnet oder betreten werden. Auch darf die Einstellung der Pool-Wärmepumpe nicht verändert werden.

21. Sauna

Die Sauna ist pfleglich zu be­han­deln. Bei miss­bräuch­li­cher Be­nut­zung, schuld­haf­ten Ver­un­rei­ni­gun­gen, Be­schä­di­gun­gen haf­tet der Gast für den Scha­den. Die Be­nut­zung der Sau­na darf nur nach gründ­li­cher Kör­per­rei­ni­gung er­fol­gen. Kin­der/Ju­gend­li­che bis zu 18 Jah­ren müs­sen in Be­glei­tung ei­nes Er­wach­se­nen sein, der zur Auf­sicht be­rech­tigt ist.

Be­häl­ter oder Ge­gen­stän­de aus Glas oder Por­zel­lan dür­fen nicht mit­ge­bracht wer­den. Der Zu­tritt ist nicht ge­stat­tet für Per­so­nen mit an­ste­cken­den Krank­hei­ten, of­fe­nen Wun­den und Haut­aus­schlä­gen so­wie für sol­che, die un­ter Ein­fluss be­rau­schen­der Mit­tel ste­hen. Per­so­nen mit Nei­gun­gen zu Krampf- oder Ohn­machts­an­fäl­len ist der Zu­tritt und Auf­ent­halt nur mit ei­ner ver­ant­wort­li­chen Be­gleit­per­son ge­stat­tet; dies gilt auch für Be­hin­der­te, so­fern sie auf ei­ne Be­gleit­per­son an­ge­wie­sen sind.

Die Gäs­te be­nut­zen die Ein­rich­tung auf ei­ge­ne Ge­fahr, un­be­scha­det der Ver­pflich­tung des Vermieters, die Ein­rich­tun­gen in ei­nem ver­kehrs­si­che­ren Zu­stand zu hal­ten. Für hö­he­re Ge­walt und Zu­fall so­wie für Män­gel, die auch bei Ein­hal­tung der üb­li­chen Sorg­falt nicht so­fort er­kannt wer­den, haf­tet der Vermieter nicht. Die Sau­na darf nur un­be­klei­det, mit gut ab­ge­trock­ne­tem Kör­per und oh­ne Ba­de­schu­he be­tre­ten wer­den.

Die Ver­wen­dung ei­nes Sau­na­tu­ches oder Ba­de­tu­ches als Sitz- und Fu­ß­un­ter­la­ge ist zwin­gend er­for­der­lich. Sau­na-Auf­guß­düf­te dür­fen nie­mals un­ver­dünnt über die hei­ßen Stei­ne ge­gos­sen wer­den. Es ist nicht zu­läs­sig Ein­rei­be­mit­tel jeg­li­cher Art vor dem Be­nut­zen der Ru­he­lie­gen zu ver­wen­den. Es darf kei­ne Ker­ze mit in die Sau­na ge­nom­men wer­den. Es ist ver­bo­ten, Hand­tü­cher und an­de­re Ge­gen­stän­de auf den Sau­nao­fen zu le­gen. Es ist nicht ge­stat­tet, mit frisch ge­färb­ten Haa­ren die Sau­na­anlage zu benutzen.

22. Aufbettung

Kinderstuhl, Ba­by­bett und ein Zu­stell­bett sind mög­lich und müs­sen vor An­rei­se an­ge­fragt wer­den und sind ggf. auf­preis­pflichtig.

23. Inventar

Der Gast wird ge­be­ten, un­mit­tel­bar nach sei­ner An­kunft die im Miet­ob­jekt be­find­li­che In­ven­tar­lis­te zu über­prü­fen und et­wai­ge Fehl­be­stän­de spä­tes­tens an dem der An­kunft fol­gen­den Tag dem Ver­mie­ter oder der von die­sem be­nann­ten Kon­takt­per­son mit­zu­tei­len.

Der Gast ist ver­pflich­tet, den Ver­mie­ter oder ggf. die Haus­ver­wal­tung über Män­gel der Miet­sa­che un­ver­züg­lich zu un­ter­rich­ten. Un­ter­lässt der Gast die­se Mel­dung, so ste­hen ihm kei­ne An­sprü­che we­gen Nicht­er­fül­lung der ver­trags­mä­ßi­gen Leis­tun­gen (ins­be­son­de­re kei­ne An­sprü­che auf Miet­minderung) zu.

24. Kaminofen

Im Haus be­find­et sich ein Ka­min­ofen, der von den Gäs­ten ge­nutzt wer­den kann. Bit­te ma­chen Sie sich mit der Hand­ha­bung des Ofens im Vor­hin­ein ver­traut, ei­ne Be­schrei­bung fin­den Sie in der Gästemappe. Ver­wen­den Sie nur tro­cke­nes Holz als Brenn­ma­te­ri­al. Be­den­ken Sie, dass vie­le Stel­len des Ofens heiß wer­den können.

Für die Be­die­nung des Ofens fin­den Sie im Haus als Hit­ze­schutz ei­nen Hand­schuh. Ach­ten Sie dar­auf, dass Kin­der dem Ofen bei Be­trieb nicht zu na­he kom­men. Nach der Nut­zung bzw. vor der Ab­rei­se sind Asche­res­te zu ent­fer­nen und der Asche­kasten zu entleeren.

25. Gesundheit

Soll­ten Sie oder Ih­re mit­rei­sen­den Gäs­te in den letz­ten 14 ­Tagen res­pi­ra­to­ri­sche Symp­to­me auf­ge­wie­sen ha­ben oder ei­nen di­rek­ten Kon­takt zu ei­ner mit SARS-CoV 2 in­fi­zier­ten Per­son ge­habt ha­ben, so kön­nen wir die­sen Per­so­nen kei­nen Zu­tritt zum Fe­rien­haus ge­wäh­ren. Al­ter­na­tiv kann der Ver­miet­er durch Vor­lage ei­nes ak­tu­el­len und an­er­kann­ten ne­ga­ti­ven Co­ro­na­-Tests den­noch Zu­tritt ge­wäh­ren.
Zur Ver­mei­dung von Le­gio­nel­len, die sich in je­dem Was­ser be­fin­den und un­ver­meid­bar sind, bit­ten wir Sie nach An­kunft al­le Was­ser­hähne inkl. Du­sche und Ba­de­wan­ne für mehrere Mi­nu­ten kalt und warm durch­zu­spü­len. Das Pool­was­ser be­nö­tigt kei­ne wei­te­re Spü­lung, denn dies ge­schieht voll­auto­ma­tisch und auch die auto­ma­ti­sche Chlor­-Steu­er­ung re­gelt die Was­ser­qua­li­tät.

26. Gasgeruch

Stellen Sie Gasgeruch im Ferienhaus fest, dann beachten Sie bitte folgendes:
Bitte bewahren Sie Ruhe!
Rauchen Sie nicht und zünden Sie keine Feuerzeuge oder Streichhölzer an. Betätigen Sie keine Licht-/Strom­geräteschalter und keinen Sicherungsautomaten. Ziehen Sie keine Stecker an Geräten. Klingeln Sie nicht. Öffnen Sie Türen und Fenster. Benachrichtigen Sie die SH-Netz Störstelle Tel: 041 06-6 48 90 90 oder alternativ 112 und den Vermieter von einem Telefonanschluss außerhalb des Hauses.
Verwenden Sie keine Mobiltelefone im Ferienhaus und in der Nähe der Gasaustrittsstelle.
Erwarten Sie die SH-Netz Mitarbeiter vor der Haustür und verhindern Sie, dass eine Klingel benutzt wird.

27. Rainshower / Walk-In Duschen

Die Duschen können ebenerdig betreten und genutzt werden. Es gibt keinen Duschvorhang oder Duschtür. Das bietet aber auch das Risiko, dass einfacher Wasser sich in dem Badezimmer verteilen kann oder sogar auch vom Badezimmer in die Flure, etc gelangen kann. Bitte stellen Sie unbedingt sicher, dass Wasser nicht den Duschbereich verlässt und nutzen Sie immer einen Duschvorleger vor dem Duschbereich, um ggf. Wasser vor dem Verteilen zu verhindern.

28. Umgang mit Wind und Wetter

Um Beschädigungen durch Wind zu vermeiden, müssen bei Verlassen des Ferienhauses oder spätestens bei Windstärke 4 die Lamellen der Pergola geöffnet werden (45Grad / schräge Stellung), die fünf Senkrechtmarkisen an der Pergola hochgefahren werden, alle Rollläden hochgefahren werden, Sonnenschirme geschlossen werden bzw. in der Aussendusche bei weiterem Anstieg der Windstärke verstaut werden und auch die Poolüberdachung geschlossen bzw. mit den Sicherungsstiften fest in der Laufschiene verankert werden. Die Sitzauflagen der Aussenbänke müssen, wie auch bei Regen, dann im Innenraum verstaut werden und es sollten alle Gegenstände im Aussenbereich entfernt werden, die sonst unkontrolliert durch den Wind bewegt werden könnten und Beschädigungen an der Einrichtung erzeugen könnten. Die Grill-Abdeckung muss eng anliegen, damit diese nicht wegwehen kann. Auch müssen bei Regen die Aussenfenster geschlossen werden, um ein ggf. Reinregnen in das Haus zu verhindern. Generell sollten alle Fenster und Türen beim Verlassen des Ferienhauses geschlossen werden.

Stand: 01/07/2023