Hausordnung
Everything you need to know
Liebe Feriengäste!
Unser Ferienhaus soll Ihnen ein zweites zu Hause sein. Sie sollen sich wohlfühlen und ausruhen können. Wir haben uns mit der Einrichtung viel Mühe gegeben und hoffen, dass Sie alles vorfinden, was Sie benötigen.
Die nachstehende Hausordnung soll eine Hilfestellung für einen harmonischen Aufenthalt sein. Außerdem haben wir einige Regeln aufgeführt von denen wir hoffen, dass sie Ihr Verständnis finden. Durch eine ordentliche Behandlung des Hauses und deren Einrichtung helfen Sie uns auch in Zukunft, Ihnen und anderen Gästen zufriedenstellende Räumlichkeiten anzubieten.
1. Allgemein
Sollten Sie irgendetwas in der Einrichtung vermissen oder wenn Sie Hilfe brauchen, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Sämtliche Dinge, die sich im Ferienhaus oder auf der Terrasse befinden oder dazugehören, dürfen und sollen von den Gästen benutzt werden. Bitte gehen Sie mit der gesamten Einrichtung und dem Inventar sorgsam um und behandeln Sie das Mietobjekt pfleglich. Tragen Sie bitte Sorge dafür, dass auch Ihre Mitreisenden die Mietbedingungen einhalten.
2. Küche
Bitte gehen Sie pfleglich mit der Kücheneinrichtung und den technischen Geräten um.
Da eine verschmutzte Küche niemanden erfreut, stellen Sie bitte Geschirr, Töpfe und Besteck nur in sauberem und trockenem Zustand in die Schränke. Stellen Sie heiße Töpfe und andere heiße Gegenstände bitte nicht ohne Untersetzer auf die Tische oder die Arbeitsplatte. Benutzen Sie zum Schneiden immer ein Schneidebrett als Unterlage. Hinterlassen Sie den Innenraum von Backofen und Aussengrills bitte im sauberen Zustand.
3. Beschädigungen
Niemand beschädigt absichtlich Sachen, es kann jedoch jedem passieren, dass einmal etwas kaputt geht. Wir würden uns freuen, wenn Sie den entstandenen Schaden mitteilen und wir diesen, nicht erst nach Ihrer Abreise bei der Endreinigung feststellen. Haben Sie selbst Schäden verursacht, sind Sie verpflichtet, dem Vermieter davon unverzüglich Mitteilung zu machen.
Der Gast haftet für alle Schäden z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel, welche durch ihn oder durch von ihm eingeladene Gäste im Ferienhaus und deren Einrichtung verursacht werden. Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Vermieter ist der Name und Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.
4. Lüften
Zur Vermeidung von Schimmelbildung bitten wir Sie die Räume ausreichend zu lüften, mindestens 1x Stosslüftung am Tag für 5-10 min und insbesondere nach dem Duschen/Baden.
5. Sorgfaltspflicht
Wir bitten unsere Gäste, das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, dass auch Mitreisende und Angehörigen die Mietbedingungen einhalten. Die Eingangstür soll grundsätzlich geschlossen sein und beim Verlassen des Hauses verschlossen werden. Ebenso sind auch alle Fenster und die Pool-Abdeckung bei Verlassen des Hauses zu schließen, um mögliche Schäden durch Unwetter oder Einbruch zu vermeiden. Auf der Terrasse und im Garten ist das Fahren mit Fahrrädern, Tretrollern und ähnlichen Gegenständen nicht erlaubt, um Beschädigungen am Pooldach, Fliegengittern, Gartensprinklern, usw. zu vermeiden.
6. Entsorgung
Der Abfall wird nach Restmüll, Bio, Papier und Verpackungen (Gelbe Tonne) getrennt. Entsprechende Behältnisse stehen auf dem Grundstück zur Verfügung. Mülleimer und Kosmetikeimer im Bad bitte nur mit Mülltüten benutzen und diese verschlossen in die Restmülltonne entsorgen. In Spülen, Waschbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Geruchsbelästigender Müll, wie zB Fischabfälle bitte verschlossen in zB einer Tüte in der Restmülltonne vor dem Haus entsorgen.
Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen oder Beschädigungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Gast die Kosten der Instandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
7. Reinigung
Sollten Ihnen mal ein Missgeschick (extremer Schmutz, Flüssigkeiten auf Boden oder Arbeitsflächen usw.) passieren, bitten wir Sie dies sofort zu beseitigen. Wir bitten Sie, die Ferienwohnung bei Abreise besenrein zu hinterlassen und alles benutzte Geschirr wieder sauber in die Schränke einzuräumen. Bettwäsche und Handtücher sind mit einem Set pro Person für die Buchungsdauer inkludiert.
Endreinigung ist obligatorisch und unabhängig von der Dauer, wird gemäß Preisliste pauschal berechnet. Zwischenreinigung und öfterer Tausch der Handtücher und Bettwäsche sind gegen Aufpreis gemäß Preisliste möglich.
8. Ruhezeiten
Im Sinne einer guten Nachbarschaft bitten wir Sie, die öffentlichen Ruhezeiten wie Mittag-, Nacht- und Sonntagsruhe einzuhalten. Auch in dem Ferienhaus selbst sollte aus Rücksicht zwischen 22:00 und 8:00 Uhr Ruhe gehalten werden. Laute Musik auf der Terrasse oder im Garten ist generell zu vermeiden.
9. Internet/WLAN
Die Nutzung des Internets mit Ihrem eigenen WLAN-fähigen Endgerät (Notebook, Tablet, Smartphone etc.) über den WLAN-Anschluss ist für den Mieter kostenlos. Sie nutzen das Internet auf eigene Gefahr, der Vermieter schließt jede Haftung im Zusammenhang mit der Internetnutzung des Mieters aus.
10. Rasenroboter und Bewässerung
Zwischen 21.00Uhr Abends und 7.00Uhr Morgens wird der Rasen und Pflanzen durch die automatische Bewässerungsanlage und Rasenroboter gepflegt. Bitte lassen Sie keine Gegenstände, wie auch die Kordel der Einfahrt, auf dem Rasen liegen und stellen Sie insbesondere sicher, dass Sie keine Kieselsteine aus anderen Gartenbereichen auf den Rasen getragen haben, denn diese können das empfindliche Mähwerk beschädigen. Bitte halten Sie Abstand und behindern den Rasenroboter und Bewässerungsanlage nicht. Kinder müssen in der Arbeitszeit der Geräte im Garten beaufsichtigt werden. Sollte der Rasenroboter nicht den Weg in die Ladestation selbstständig gefunden haben oder doch mit Gegenständen kollidiert sein, so bitten wir Sie, diesen vorsichtig, sofern er nicht mehr im Mähbetrieb ist, am hinteren Teil anzuheben und stellen diesen wieder zurück in die Ladestation oder geben Sie den Code ein, damit dieser wieder selbstständig in die Ladestation fährt. Berühren Sie nicht das Mähwerk.
11. Rauchen und Feuer
Rauchen ist in dem Ferienhaus nicht erlaubt. Dies betrifft auch Verdampfer, Räucherstäbchen, Räuchergefäße oder Vergleichbares. Bitte verlassen Sie zum Rauchen das Ferienhaus und Rauchen Sie beispielsweise auf der Terrasse und stellen sicher, dass der Rauch nicht in das Haus ziehen kann. Offenes Feuer wie Kerzen, etc sind im Ferienhaus und auch auf der Terrasse nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlung wird eine Gebühr von bis zu 1000,00 Euro erhoben, da die Räume einer sehr umfangreichen Reinigung unterzogen werden müssen.
12. Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren ist unabhängig von der Größe, Art oder Alter aufgrund von Allergikern nicht erlaubt. Werden Tiere dennoch untergebracht, kann der Vermieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 1000,00 Euro in Rechnung stellen.
13. Parkmöglichkeiten
Es kann direkt vor dem Ferienhaus im Carport geparkt werden, weitere öffentliche Stellflächen befinden sich in unmittelbarer Nähe. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Vermieter nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
14. Strom
Es sind pro Tag KwH gemäß Preisliste inkludiert, jede weitere KwH wird gemäß Preisliste der Kaution abgezogen. Damit entscheidet jeder Nutzer selbst, wie weit er Poolheizung, Klimaanlage, etc nutzt und unterliegt keiner Pauschalverteilung. Dennoch bitten wir Sie mit den Ressourcen Wasser und Strom schonend umzugehen.
15. Hausrecht
Bei sofort notwendigen Reparaturen kann es unerlässlich sein, dass der Vermieter das Ferienhaus ohne Wissen des Gastes betreten muss. Der Vermieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu dem Ferienhaus, insbesondere bei Gefahr im Verzug.
Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Vermieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
16. Schlüssel
Das Ferienhaus wird über einen per Zufall generierten persönlichen Zutrittscode geöffnet. Diesen teilen wir Ihnen vor der Anreise und nach Hinterlegung der Kaution mit.
17. Haftung
Unsere Haftung für etwaige Schäden, die Ihnen im Zusammenhang mit der Benutzung unseres Ferienhauses, Einrichtung und Pools gleich welcher Art entstehen, beschränkt sich auf Fälle des Vorsatzes bzw. grober Fahrlässigkeit. Für Verluste von Kleidung, Ausrüstung und Wertgegenständen übernehmen wir keine Haftung. Wird die Nutzung durch höhere Gewalt oder sonstige Einwirkungen ohne Verschulden des Betreibers beeinträchtigt, so besteht kein Anspruch auf Haftbarmachung.
18. An- und Abreise
Die Anreise erfolgt gemäß Buchungsbedingungen, aber in der Regel um 16 Uhr. Am Abreisetag bitten wir unsere Gäste das Ferienhaus bis spätestens 10 Uhr freizugeben. Bei Ihrer Abreise sollte das Ferienhaus wieder so aussehen, wie Sie sie es vorgefunden haben. Der Vermieter behält sich vor, eine verspätete Abreise in Rechnung zu stellen.
19. Veranstaltung
Jegliche Veranstaltungen müssen vor Durchführung genehmigt werden.
20. Pool
Die Nutzung des Pools ist nur in der Zeit zwischen 08:00 Uhr und 21:00 Uhr gestattet. Die Wassertiefe beträgt durchgehend 1,20 Meter. Daher ist die Nutzung des Pools nur Personen erlaubt, die schwimmen können. Die Nutzung des Pools erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Kinder bis 14 Jahre sind während der gesamten Zeit im Pool oder im Aufenthaltsbereich des Pools zu beaufsichtigen. Das Springen vom Beckenrand ist nicht erlaubt. Beim längerfristigen Verlassen des Pools ist der Pool mittels Abdeckung wieder zu verschließen und abzuschließen.
Die Nutzung des Pools, Aussenbereichs und Aussendusche ist nur in Badekleidung erlaubt und vor Nutzung des Pools muss sich geduscht werden. Im Pool und angrenzender Terrasse sind keinerlei Getränke und Speisen erlaubt. Der Vermieter der Ferienhauses ist von jeder Haftung ausgeschlossen. Die Pooleinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Gast für den Schaden. Die Gäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
Behälter und Gegenstände aus Glas oder andere zerbrechliche Gegenstände bzw. scharfkantige Gegenstände von denen eine Verletzung ausgehen könnte (Getränke-Flaschen, Shampoo-Flaschen usw.) dürfen im Poolbereich nicht benutzt werden.
Die Benutzung ist nicht gestattet für Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen, Tiere, Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetzes (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder offenen Wunden oder Hautausschlägen leiden, Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen oder an- und auskleiden können.
Blinden, Geisteskranken sowie Anfallskranken ist die Benutzung des Pools nur zusammen mit einer Begleitperson gestattet. Die Gäste benutzen den Pool einschließlich der Einrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Vermieters, den Pool und Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten.
Für höhere Gewalt und Zufall sowie Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Vermieter nicht. Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der in die Einrichtung eingebrachten Sachen wird nicht gehaftet.
Der Pool darf nur nach gründlicher Körperreinigung benutzt werden. Die Verwendung von Seife außerhalb der Bäder im Haus und Außendusche ist nicht gestattet. Alle Badegäste müssen Badebekleidung tragen.
Neoprenanzüge sind grundsätzlich erlaubt. Straßenkleidung oder T-Shirts dürfen im Wasser grundsätzlich nicht getragen werden. Das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in die Becken ist untersagt.
Das Rennen auf den Beckenrändern ist wegen der hohen Unfallgefahr nicht gestattet.
An der Stirnseite des Pools befinden sich zwei Schächte in denen sich die Filteranlage und Drainage-Pumpe befindet. Diese Schächte dürfen nicht geöffnet oder betreten werden. Auch darf die Einstellung der Pool-Wärmepumpe nicht verändert werden.
21. Sauna
Die Sauna ist pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhaften Verunreinigungen, Beschädigungen haftet der Gast für den Schaden. Die Benutzung der Sauna darf nur nach gründlicher Körperreinigung erfolgen. Kinder/Jugendliche bis zu 18 Jahren müssen in Begleitung eines Erwachsenen sein, der zur Aufsicht berechtigt ist.
Behälter oder Gegenstände aus Glas oder Porzellan dürfen nicht mitgebracht werden. Der Zutritt ist nicht gestattet für Personen mit ansteckenden Krankheiten, offenen Wunden und Hautausschlägen sowie für solche, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen. Personen mit Neigungen zu Krampf- oder Ohnmachtsanfällen ist der Zutritt und Aufenthalt nur mit einer verantwortlichen Begleitperson gestattet; dies gilt auch für Behinderte, sofern sie auf eine Begleitperson angewiesen sind.
Die Gäste benutzen die Einrichtung auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Vermieters, die Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Vermieter nicht. Die Sauna darf nur unbekleidet, mit gut abgetrocknetem Körper und ohne Badeschuhe betreten werden.
Die Verwendung eines Saunatuches oder Badetuches als Sitz- und Fußunterlage ist zwingend erforderlich. Sauna-Aufgußdüfte dürfen niemals unverdünnt über die heißen Steine gegossen werden. Es ist nicht zulässig Einreibemittel jeglicher Art vor dem Benutzen der Ruheliegen zu verwenden. Es darf keine Kerze mit in die Sauna genommen werden. Es ist verboten, Handtücher und andere Gegenstände auf den Saunaofen zu legen. Es ist nicht gestattet, mit frisch gefärbten Haaren die Saunaanlage zu benutzen.
22. Aufbettung
Kinderstuhl, Babybett und ein Zustellbett sind möglich und müssen vor Anreise angefragt werden und sind ggf. aufpreispflichtig.
23. Inventar
Der Gast wird gebeten, unmittelbar nach seiner Ankunft die im Mietobjekt befindliche Inventarliste zu überprüfen und etwaige Fehlbestände spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktperson mitzuteilen.
Der Gast ist verpflichtet, den Vermieter oder ggf. die Hausverwaltung über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Gast diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.
24. Kaminofen
Im Haus befindet sich ein Kaminofen, der von den Gästen genutzt werden kann. Bitte machen Sie sich mit der Handhabung des Ofens im Vorhinein vertraut, eine Beschreibung finden Sie in der Gästemappe. Verwenden Sie nur trockenes Holz als Brennmaterial. Bedenken Sie, dass viele Stellen des Ofens heiß werden können.
Für die Bedienung des Ofens finden Sie im Haus als Hitzeschutz einen Handschuh. Achten Sie darauf, dass Kinder dem Ofen bei Betrieb nicht zu nahe kommen. Nach der Nutzung bzw. vor der Abreise sind Aschereste zu entfernen und der Aschekasten zu entleeren.
25. Gesundheit
Sollten Sie oder Ihre mitreisenden Gäste in den letzten 14 Tagen respiratorische Symptome aufgewiesen haben oder einen direkten Kontakt zu einer mit SARS-CoV 2 infizierten Person gehabt haben, so können wir diesen Personen keinen Zutritt zum Ferienhaus gewähren. Alternativ kann der Vermieter durch Vorlage eines aktuellen und anerkannten negativen Corona-Tests dennoch Zutritt gewähren.
Zur Vermeidung von Legionellen, die sich in jedem Wasser befinden und unvermeidbar sind, bitten wir Sie nach Ankunft alle Wasserhähne inkl. Dusche und Badewanne für mehrere Minuten kalt und warm durchzuspülen. Das Poolwasser benötigt keine weitere Spülung, denn dies geschieht vollautomatisch und auch die automatische Chlor-Steuerung regelt die Wasserqualität.
26. Gasgeruch
Stellen Sie Gasgeruch im Ferienhaus fest, dann beachten Sie bitte folgendes:
Bitte bewahren Sie Ruhe!
Rauchen Sie nicht und zünden Sie keine Feuerzeuge oder Streichhölzer an. Betätigen Sie keine Licht-/Stromgeräteschalter und keinen Sicherungsautomaten. Ziehen Sie keine Stecker an Geräten. Klingeln Sie nicht. Öffnen Sie Türen und Fenster. Benachrichtigen Sie die SH-Netz Störstelle Tel: 041 06-6 48 90 90 oder alternativ 112 und den Vermieter von einem Telefonanschluss außerhalb des Hauses.
Verwenden Sie keine Mobiltelefone im Ferienhaus und in der Nähe der Gasaustrittsstelle.
Erwarten Sie die SH-Netz Mitarbeiter vor der Haustür und verhindern Sie, dass eine Klingel benutzt wird.
27. Rainshower / Walk-In Duschen
Die Duschen können ebenerdig betreten und genutzt werden. Es gibt keinen Duschvorhang oder Duschtür. Das bietet aber auch das Risiko, dass einfacher Wasser sich in dem Badezimmer verteilen kann oder sogar auch vom Badezimmer in die Flure, etc gelangen kann. Bitte stellen Sie unbedingt sicher, dass Wasser nicht den Duschbereich verlässt und nutzen Sie immer einen Duschvorleger vor dem Duschbereich, um ggf. Wasser vor dem Verteilen zu verhindern.
28. Umgang mit Wind und Wetter
Um Beschädigungen durch Wind zu vermeiden, müssen bei Verlassen des Ferienhauses oder spätestens bei Windstärke 4 die Lamellen der Pergola geöffnet werden (45Grad / schräge Stellung), die fünf Senkrechtmarkisen an der Pergola hochgefahren werden, alle Rollläden hochgefahren werden, Sonnenschirme geschlossen werden bzw. in der Aussendusche bei weiterem Anstieg der Windstärke verstaut werden und auch die Poolüberdachung geschlossen bzw. mit den Sicherungsstiften fest in der Laufschiene verankert werden. Die Sitzauflagen der Aussenbänke müssen, wie auch bei Regen, dann im Innenraum verstaut werden und es sollten alle Gegenstände im Aussenbereich entfernt werden, die sonst unkontrolliert durch den Wind bewegt werden könnten und Beschädigungen an der Einrichtung erzeugen könnten. Die Grill-Abdeckung muss eng anliegen, damit diese nicht wegwehen kann. Auch müssen bei Regen die Aussenfenster geschlossen werden, um ein ggf. Reinregnen in das Haus zu verhindern. Generell sollten alle Fenster und Türen beim Verlassen des Ferienhauses geschlossen werden.
Stand: 01/07/2023